Taufverbot? Freikirche ruft Gerichtshof an
Das Bundesgericht hatte die Entscheidung des Genfer Staatsrats bestätigt, der Kirche den Zugang zum See für die Abhaltung einer öffentlichen Taufe im Juli 2022 zu verweigern. Die Schweizerische Evangelische Allianz SEA-RES und ihre Genfer Sektion (Réseau évangélique de Genève) unterstützen das Vorgehen.
Staatliche Anerkennung gefordert
«In seinem Urteil vom 23. Februar 2024 bestätigte das Bundesgericht die Genfer Auffassung von Laizität, wonach eine Taufzeremonie im öffentlichen Raum den religiösen Frieden und die Überzeugungen anderer verletzen könnte», so die SEA in ihrer Medienmitteilung. Für den Kanton rechtfertige dieses «Risiko», dass zusätzlich zu den üblichen Genehmigungen für die Organisation einer öffentlichen Veranstaltung ein Verfahren zur Anerkennung der betreffenden Gemeinschaft durch den Staat erforderlich ist (Livenet berichtete).
«Schlechte Rechtsprechung mit nationalen Auswirkungen»
«Dieses Urteil hat in der evangelischen Szene Enttäuschung hinterlassen», stellt die SEA weiter fest. «Die Schweizerische Evangelische Allianz hat den Entscheid und die Argumente der Bundesrichter analysiert und ist der Ansicht, dass dieses Urteil Lücken aufweist und eine beunruhigende Entwicklung beim Zugang zum Grundrecht auf Religionsfreiheit darstellt. Sie hat die Evangelische Freikirche von Cologny daher ermutigt, den Fall vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterzuverfolgen, um die Vereinbarkeit dieses Urteils mit dem internationalen Recht auf Religionsfreiheit zu überprüfen.»
Die Generalversammlung der Kirche habe beschlossen, dieser Empfehlung zu folgen - in der Hoffnung, dass diese «schlechte Rechtsprechung mit nationalen Auswirkungen» korrigiert wird.
Die SEA-RES hält weiter fest, sie verteidige «den friedlichen Ausdruck des Glaubens und der Religionsfreiheit, sowohl privat als auch öffentlich, unter Respektierung der Behörden und aller Sensibilitäten».
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