Österreich

Karfreitag weicht «persönlichem Feiertag»

In Österreich soll nach dem Willen der Regierung der Karfreitag einem «persönlichen Feiertag» Platz machen. Dass am Karfreitag nur Protestanten, Altkatholiken und Methodisten freihaben, hatte der Europäische Gerichtshof moniert.
Der Karfreitag ist im vorwiegend katholisch geprägten Österreich bisher nur für Protestanten und Altkatholiken ein Feiertag.

In Österreich haben die Regierungsparteien einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der einen Streit um den Karfreitag in dem Land beilegen soll. Der Karfreitag als Feiertag für Evangelische und Altkatholische soll nun nach dem Willen der Regierung fallen und einem «persönlichen Feiertag» weichen. Das berichtet die österreichische Tageszeitung Der Standard am Mittwoch.

Im überwiegend katholischen Österreich haben nach der bisherigen Regelung lediglich Protestanten, Altkatholiken und Methodisten am Freitag vor dem Osterfest, dem Karfreitag, frei. Das hatte jedoch der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Januar moniert und befunden, dass die bestehende Karfreitags-Regelung diskriminierend ist. Nach Angaben des Standard können alle Arbeitnehmer, die den Tag freihaben möchten, freinehmen.

Ohne Grund frei machen

Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht demnach vor, dass jeder Arbeitnehmer einmal im Jahr «den Zeitpunkt des Antritts seines Urlaubstags» einseitig bestimmen kann. Dazu müssen Arbeitnehmer den Urlaubstag mit drei Monaten Vorlauf schriftlich bekannt geben. Mit der neuen Regelung können in Österreich alle Arbeitnehmer, unabhängig ihres religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses einen «persönlichen Feiertag» in Anspruch nehmen. Die Angabe eines Grundes ist dazu nach Angaben der Zeitung nicht nötig. Wie die Zeitung weiter berichtet, wollen die Regierungsparteien von ÖVP und FPÖ noch in dieser Woche eine Beschlussfassung im Nationalrat des Landes anstreben. Für Karfreitag 2019 soll dann eine verkürzte Frist von zwei Wochen für die Anmeldung des «persönlichen Feiertages» beim Arbeitgeber gelten.

In Deutschland gelten gesetzliche Feiertage hingegen grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, unabhängig ihrer Religion oder Konfession.

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Datum: 28.02.2019
Autor: Norbert Schäfer
Quelle: PRO Medienmagazin | www.pro-medienmagazin.de

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