2020 kommt's zur Abstimmung

Volk entscheidet über Erweiterung der Rassismus-Strafnorm

Soll Kritik an einem homosexuellen Lebensstil künftig strafbar werden oder nicht? Darüber entscheidet das Schweizer Stimmvolk voraussichtlich am 9. Februar 2020. Das Referendum ist offiziell
Bundeshaus in Bern
Sam Kullmann

zustandegekommen.

Die Bundeskanzlei hat das Referendum «Nein zu diesem Zensurgesetz» für gültig erklärt. Wie der Bundesrat kürzlich schon kommunizierte, findet die Volksabstimmung nicht mehr im Jahr 2019 statt. Damit sei wahrscheinlich, dass der Souverän am 9. Februar 2020 über die Vorlage befinden wird, schreibt die EDU Schweiz in ihrer Medienmitteilung vom 9. Mai 2019.

Wachsende Unterstützung

Das Referendumskomitee hatte zum Ende der Unterschriftensammlung eine bemerkenswerte Unterstützung aus der Bevölkerung erfahren, sodass am 8. April über 70'000 beglaubigte Unterschriften eingereicht werden konnten. Laut Bundeskanzlei sind davon knapp 67'500 gültig.

Die kommenden Monate werde das Komitee nun nutzen, um neue Allianzen zu schmieden und bestehende weiterzuentwickeln. «Jüngste Medienberichte bestätigten unsere Erfahrung, dass sich auch zahlreiche gleichgeschlechtlich empfindende Menschen an einem unnötigen Zensurparagraphen stören, der sie von Amtes wegen zur speziell schützenswerten Minderheit degradiert», schreibt die EDU weiter in ihrer Mitteilung.

«Schwammig und kontraproduktiv»

Einen weiteren Schwerpunkt wolle das Komitee darauf legen, verzerrende Behauptungen klarzustellen. «Wer die Erweiterung der Rassismus-Strafnorm aus Überzeugung ablehnt, kämpft ebenso entschieden gegen Hass und Diskriminierung wie Befürworter der Rassismus-Strafnorm.»

Es gehe keineswegs um ein «Recht auf Beleidigung» von homosexuell empfindenden Menschen, wie dies in den Medien dargestellt worden sei, sagte Komiteepräsident Samuel Kullmann bereits im Livenet-Interview vom 16. März 2019. Die Erweiterung der Rassismus-Strafnorm um den schwammigen und schwer fassbaren Begriff der «sexuellen Orientierung» schiesse ganz einfach übers Ziel hinaus und wirke sich erst noch kontraproduktiv aus. Erfahrungen aus anderen Staaten, in denen ähnliche Zensurgesetze bereits in Kraft sind, würden zeigen, dass mit absurden Klagewellen zu rechnen ist.

Meinungsfreiheit für alle

Zum Schluss betont das Komitee «Nein zu diesem Zensurgesetz!», dass die Meinungsäusserungs-, Glaubens-, Gewissens- und Gewerbefreiheit für alle gelten müsse. Dies mache den Kern der pluralistischen Schweiz aus. Denk- und Sprachverbote hätten sich auf eine freie Gesellschaft dauerhaft noch nie positiv ausgewirkt.

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Datum: 09.05.2019
Autor: Florian Wüthrich
Quelle: Livenet

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