Kennzeichnung gefordert

Israels Aussenhandel wird schwieriger

Es trifft Israel: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bestätigt, dass Waren aus den besetzten Gebieten gekennzeichnet werden müssen.
Israelischer Wein

Das Urteil trifft Israel empfindlich, denn das Land erzielt einen grossen Anteil seines Aussenhandels mit landwirtschaftlichen Produkten wie Obst, Wein und Gemüse. Und genau diese Produkte sind es, die auch einige jüdische Siedler in besetzten Gebieten produzieren, um sich eine wirtschaftliche Existenz aufzubauen.

Unterscheidung zwischen Israel und den besetzten Gebieten

Der Europäische Gerichtshof vertritt die Ansicht, dass es auch im Sinne der Verbraucher sei, zwischen dem Staatsgebiet und den seit 1967 besetzten Gebieten klar zu unterscheiden. Erforderlich sei daher eine besondere Kennzeichnung für Waren aus den von Israel besetzten Gebieten, so die Richter in Luxemburg.

Demnach muss «auf Lebensmitteln aus vom Staat Israel besetzten Gebieten ihr Ursprungsgebiet und, wenn sie aus einer israelischen Siedlung in diesem Gebiet kommen, zusätzlich diese Herkunft angegeben werden».

Für eine «fundierte Wahl» des Verbrauchers

Dabei argumentiert der Gerichtshof wie folgt: Die israelische Siedlungspolitik verstosse «gegen die Regeln des humanitären Völkerrechts». Die Information sei daher wichtig für die Verbraucher, um «eine fundierte Wahl zu treffen». In dieser Weise hatte der EuGH schon einmal im Jahr 2010 entschieden, als es um Nichtlebensmittel ging.

Ein antisemitisches Urteil?

Für viele Israelis, nicht nur die der jetzigen konservativen Regierung, ist die geforderte Kennzeichnung diskriminierend und eine Form des Antisemitismus, weil sie sich direkt gegen Israel und seine Produkte richte. Manch einer mag auch noch an die Nazi-Parole «Kauft nicht bei Juden!» denken. Zudem seien solchen Boykott-Aktionen gegen Israel Tür und Tor geöffnet.

Das Urteil belastet ausserdem die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Israel und den Ländern der Europäischen Union, die der wichtigste Handelspartner Israels sind. Etwa 30 Prozent der Exporte Israels gehen in die EU. Und sogar 49 Prozent der Waren, die Israel importiert, kommen aus EU-Ländern.

Zur Pressemitteilung des EuGH

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Datum: 15.11.2019
Autor: Norbert Abt
Quelle: Livenet

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