Selbstbestimmungs-Initiative

Das klare Nein deuten Kirchen als ein Ja zu den Menschenrechten

Die Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter», (so genannte Selbstbestimmungsinitiative SBI) ist gescheitert. 66,2 Prozent der Stimmberechtigten sagten Nein zur SBI, Ja-Stimmen gab es von 33,8 Prozent. In kirchlichen Kreisen ist man erleichtert über dieses Votum zugunsten der Menschenrechte, wie die Reaktionen zeigen. Die Stimmbeteiligung lag bei 47 Prozent.
Medienkonferenz der «Allianz der Zivilgesellschaft» vor der SBI-Abstimmung.

«Das Ergebnis ist ein Gewinn für die Schweiz, für Demokratie und Menschenrechte», sagt Wolfgang Bürgstein, Generalsekretär der sozialethischen Kommission «Justitia et Pax» (J+P) der Schweizer Bischofskonferenz. Damit werde die bewährte humanitäre Tradition der Schweiz, die sich im Schutz von Minderheiten und im Einsatz für Menschenrechte zeige, fortgesetzt.

Breite Allianz gegen die Vorlage

Eine Annahme der SBI hätte zu einem generellen Vorrang des Schweizer Verfassungsrechts gegenüber dem Völkerrecht geführt. Zudem hätten die Behörden verpflichtet werden sollen, der Verfassung widersprechende völkerrechtliche Verträge anzupassen und nötigenfalls zu kündigen. Bundesrat wie Parlament hatten die Initiative abgelehnt.

Im Vorfeld hatten sich verschiedene kirchliche Organisationen und NGOs in einer breiten «Allianz der Zivilgesellschaft» zusammengeschlossen, die sich für ein Nein zur SBI stark machte. Zur Allianz gehörten unter anderem Brot für alle, «Justitia et Pax», Caritas Schweiz, das Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz und die Interreligiöse Arbeitsgemeinschaft in der Schweiz.

SEK: «In Geschwisterlichkeit verbunden»

Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund SEK hatte sich ebenfalls mit einer kritischen Botschaft zur Selbstbestimmungs-Initiative geäussert. Dabei hob der SEK die Bedeutung des Einheitsgeists hervor. In der Kirche komme diese Einheit in der geschwisterlichen Beziehung aller Getauften zum Ausdruck. Dem Staat fehle ein solcher Geist, schreiben die SEK-Theologen, er könne sich jedoch zum Wohle der Menschen an diesem Einheitsgeist orientieren: «Die Menschenrechte sind der menschlich begrenzte Versuch, den Geist der Geschwisterlichkeit auf politische Verhältnisse zu übertragen. Wer sich auf die christliche Tradition und ihre Werte beruft, erkennt in den Menschenrechten – trotz aller menschlichen Schwächen und in aller Vorläufigkeit – das Anliegen, mit diesen Zugehörigkeitssinn über alle Grenzen und Unterschiede hinweg Ernst zu machen.»

Die Haltung des SEK, also des Dachverbands der Reformierten in der Schweiz, ist auch der Publikation «Über das Verhältnis von Demokratie und Menschenrechten» zu entnehmen.

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Datum: 26.11.2018
Autor: Florian Wüthrich / Sylvia Stam
Quelle: kath.ch

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