Ehe-Besteuerung und -Definition

Bundesgericht hebt Volksabstimmung auf

Das Bundesgericht hebt die Abstimmung vom Februar 2016 über die Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» auf. Mehrere CVP-Parlamentarier hatten gegen die Abstimmung Beschwerde eingereicht. Laut Bundesgericht konnten sich die Stimmbürger «auf jeden Fall nicht vorstellen, dass allenfalls über fünfmal mehr Zweiverdiener-Ehepaare von der 'Heiratsstrafe' betroffen würden als die angekündigten 80'000.»
Heirat

Der Bundesrat selber hatte in einer Medienmitteilung 2018 die Zahlen zu den von der Heiratsstrafe betroffenen Ehepaaren so nach oben korrigiert: 454'000 Zweiverdiener-Ehepaare (anstatt 80'000). Das Gericht beurteilte nun «die Unregelmässigkeiten als sehr schwer».

Definition der Ehe in die Verfassung?

Die von der CVP lancierte Initiative wollte die Abschaffung der steuerlichen Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber anderen Lebensformen in der Bundesverfassung festschreiben. Gleichzeitig definierte sie die Ehe als «die auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau», was zu starken Kontroversen geführt hatte. Nebst der CVP hatten auch die EDU, EVP und die SVP die Initiative unterstützt.

Nochmalige Behandlung der Initiative im Parlament?

Mit einem Nein-Stimmenanteil von 50,8 Prozent war das Abstimmungsresultat am 28. Februar 2016 sehr knapp ausgefallen. Das Ständemehr war deutlich erreicht worden. Das knappe Volksmehr war denn auch beim Bundesgerichtsentscheid massgebend. «Es ist deshalb möglich, dass die festgestellten Unregelmässigkeiten einen Einfluss auf den Ausgang der Abstimmung gehabt haben.»

Das Parlament hatte seine Empfehlung ebenfalls auf der Basis der falschen Zahlen abgegeben. «In der Verantwortung ist jetzt der Bundesrat. Er muss eine neue Botschaft ausarbeiten und Stellung beziehen», zitiert der Blick den CVP-Präsidenten Gerhard Pfister. «Dann ist das Parlament am Zug. Auch dieses hat aufgrund der gravierenden Fehlinformationen der Behörden unsere Initiative abgelehnt. Womöglich entscheidet dieses ja jetzt mittels Gegenvorschlag für die Abschaffung der Heiratsstrafe.» Dann werde womöglich gar der Rückzug der Initiative zum Thema. Wenn nicht, könne das Volk nochmals entscheiden.

Auch die Dachverbände der homo- und bisexuellen Menschen in der Schweiz verlangen laut Pink Cross, dass das Parlament nochmals die Initiative behandeln kann. Ihr Ziel ist, dass das Parlament die aus ihrer Sicht rückständige Ehe-Definition streichen könne.

Ehedefinition steht auch auf Gesetzesebene zur Diskussion

Mit dem Entscheid des Bundesgerichtes betritt die Schweiz Neuland. Noch nie musste eine eidgenössische Abstimmung wiederholt werden. Parallel zu diesem erneut eröffneten Dossier läuft bis zum 21. Juni die Vernehmlassung über die parlamentarische Initiative «Ehe für alle», welche die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare auf Gesetzesstufe festschreiben will. Bei einem Ja zur nun neu zu behandelnden Initiative wäre dies aber nicht möglich.

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Datum: 12.04.2019
Quelle: idea Schweiz

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