Neue Corona-Massnahmen

Gottesdienste mit Einschränkungen weiterhin möglich

In der Schweiz hat der Bundesrat am 28. Oktober 2020 neue Massnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie bekanntgegeben. Gottesdienste sind möglich, aber nur mit maximal 50 Personen. Deutschland verhängte indes erneut den Lockdown, ohne aber die Gottesdienste einzuschränken.
Frau in einer Kirche
Liveticker Berner Zeitung BZ
Screenshot pro Medienmagazin

Discos und Tanzlokale werden in der Schweiz geschlossen, Bars und Restaurants müssen um 23 Uhr den Schlüssel drehen. In Restaurants und Bars dürfen höchstens vier Personen an einem Tisch sitzen, ausgenommen Familien mit Kindern. Die Kirchen betrifft insbesondere die Personenobergrenze bei Veranstaltungen. Zwar hält der Bundesrat die Religionsfreiheit aufrecht und die Kirchentüren bleiben offen. Aber es gilt eine Maskenpflicht und eine Obergrenze von 50 Christinnen und Christen. Die bekannten Distanz- und Hygieneregeln gelten auch weiterhin. Ansammlungen vor dem Gebäudem oder im öffentlichen Raum sind nur bis zu 15 Personen erlaubt. Diese Regeln gelten auch für kulturelle Anlässe. Private Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis werden auf 10 Personen eingeschränkt. Und: Chorproben von Laien-Chören sind ab sofort untersagt. Eine Zusammenfassung der neuen Anordnungen im Kampf gegen des Corona-Virus findet sich auf der Webseite von SRF.

Kanton Bern bleibt bei 15-Personen-Regelung

Es gibt Kantone, die noch rigoroser in die Versammlungsfreiheit eingreifen als der Bundesrat. Seit letztem Sonntag sind beispielsweise im Wallis nur noch Gottesdienste mit maximal 10 Personen möglich, in Bern mit 15 und im Kanton Schwyz mit 30 Personen. Wie die einzelnen Kantone auf den Beschluss des Bundesrats reagieren, ist zum jetzigen Zeitpunkt unklar.

Klarheit schuf in dieser Frage bereits die Berner Kantonsregierung: Regierungsrat Christoph Ammann stellte an der Medienkonferenz vom 28. Oktober fest, dass im Kanton Bern nach wie vor für alle Veranstaltungen eine Obergrenze von 15 Personen gelte.

Warum nur 50 Personen in grössen Räumen?

Eine pauschal festgelegte Obergrenze, losgelöst von der Grösse des Kirchenraums, löst an manchen Orten Unverständnis aus. Zum Beispiel wird Urban Federer, Abt des Klosters Einsiedeln, von kath.ch wie folgt zitiert: «Mindestens auf die Raumgrösse müsste geachtet werden.» Die grosse Barockkirche in Einsiedeln darf nach der Schwyzer Regelung nur 30 Gläubige aufnehmen. Dies obwohl der geforderte Abstand, anders als in einer kleinen Kapelle, hier sehr gut eingehalten werden kann.

Deutschland erneut im Lockdown

In Deutschland haben sich die Regierungschefs der Länder mit Bundeskanzlerin Angela Merkel auf weitere Massnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus verständigt. Die Verschärfungen betreffen vor allem den privaten Bereich, nicht jedoch Gottesdienste.

Nach Angaben des Robert-Koch-Institutes sind momentan die Ansteckungsumstände im Bundesdurchschnitt in mehr als 75 Prozent der Fälle unklar. «Zur Vermeidung einer akuten nationalen Gesundheitsnotlage ist es deshalb nun erforderlich, durch eine erhebliche Reduzierung der Kontakte in der Bevölkerung insgesamt das Infektionsgeschehen aufzuhalten», lautet es in dem gemeinsamen Beschluss von Bund und Ländern. Während Schulen und Kindergärten geöffnet bleiben, müssen Gastronomiebetriebe, Bars, Diskotheken und Kneipen schliessen. Betriebe des Gross- und Einzelhandels bleiben unter Hygiene-Auflagen weiter geöffnet. Zum Schutz der Wirtschaft sollen die Einschränkungen vor allem für den Freizeitbereich gelten und ab dem 2. November vier Wochen lang in Kraft treten.

Keine schärferen Massnahmen bei Gottesdiensten

Die Verschärfungen betreffen vor allem den privaten Bereich, nicht jedoch Gottesdienste, wie das Medienmagazin pro berichtet. Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz am Mittwoch riefen Bundeskanzlerin Angela Merkel, Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller und der bayerische Ministerpräsident Markus Söder die Bevölkerung zur Solidarität im Kampf gegen das Virus auf. Der aktuelle Beschluss sieht keine weiteren Einschränkungen oder Massnahmen für Gottesdienste vor. Auf Rückfrage erklärte Bundeskanzlerin Merkel: «Wir haben bei den Gottesdiensten keine Verschärfungen gemacht, weisen aber sehr darauf hin, dass unbedingt die Hygieneregeln eingehalten werden müssen.»

Nachdem der gemeinsame Beschluss von Bund und Ländern weiterhin die Öffnung von Geschäften erlaube, sei es nicht für «angemessen» und «vergleichbar» erschienen, Gottesdienste zu verbieten. Als einen Hauptgrund gegen das Verbot von Gottesdiensten führte Ministerpräsident Söder an, dass Versammlungen und Demonstrationen wegen verfassungsrechtlicher Gründe anders hätten behandelt werden müssen. «Religionsfreiheit und Versammlungsfreiheit sind hochgeschützte Güter in unserer Verfassung.» Daher gelte gegenüber diesen Freiheiten ein besonderes Mass der Sensibilität.

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Datum: 29.10.2020
Autor: Florian Wüthrich / Rolf Höneisen / Norbert Schäfer
Quelle: Livenet / idea Schweiz / pro Medienmagazin

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